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 Die Studienfinanzierung im Spannungsfeld von
Berufsausbildung und Forschungsinteresse
von Ekkehart Schlicht
aus 'Einsichten' 1996/1, S.48-50.

Die Hochschulausbildung steht im Spannungsfeld von Berufsausbildung und
Forschungsinteresse. Sollte sie eher berufsbezogen sein oder vornehmlich rein
wissenschaftliche Interessen verfolgen? Zugleich stellt sich die Frage nach der
Finanzierung. Sollte die Universitätsausbildung rein privat finanziert werden,
oder sollte der Staat einen Teil der Kosten der Universitätsausbildung
übernehmen? Diese Fragen stehen in engem Zusammenhang. Eine rein berufsbezogene
Universitätsausbildung sollte nicht öffentlich finanziert werden. Eine
öffentliche Finanzierung der Hochschulausbildung ist nur in dem Maße geboten,
wie sie nicht der Berufsausbildung dient. Nur gesellschaftlicher Nutzen,
der sich nicht in Einkommen umsetzen läßt, rechtfertigt öffentliche
Aufwendungen. Alles, was 'der Markt verlangt' verdient keine öffentliche
Unterstützung. Dies soll im folgenden in vereinfachter Form erläutert werden.
Um die grundsätzliche Problematik möglichst klar zu erfassen, ist es
sinnvoll, zunächst die beiden hypothetischen Extremfälle einer reinen
Berufsausbildung einerseits und einer rein wissenschaftlichen Ausbildung ohne
jeden Berufsbezug andererseits zu erörtern. Darauf aufbauend kann dann der
realistische Fall betrachtet werden, bei dem Berufsausbildung und rein
akademisches Interesse miteinander untrennbar verschränkt sind.
Reine Berufsausbildung
Zunächst sei also der (hypothetische) Extremfall eines Universitätsstudiums
betrachtet, welches allein der Berufsausbildung dient. Die bei einem
solchen Studium anfallenden Kosten werden zum Teil privat und zum Teil
öffentlich getragen. (Gesamtkosten = Private Kosten + öffentliche Kosten). Die
privaten Kosten ergeben sich hauptsächlich aus dem Verdienstausfall des
Studenten während der Studienzeit. Diese Kosten sind private Investitionen in
das Studium, die sich durch spätere höhere Einkünfte amortisieren sollen. (Die
Lebensunterhaltsaufwendungen sind in diesem Sinne keine durch das Studium
verursachten Kosten, denn sie fallen in jedem Fall an.) Die öffentlichen Kosten
bestehen vorwiegend aus den staatlichen Aufwendungen für die Finanzierung der
universitären Lehre und gegebenenfalls für Ausbildungsbeihilfen an die
Studierenden.
Man kann nun fragen, welcher Anteil der gesamten Ausbildungskosten staatlich
getragen werden sollte. Im Fall reiner Berufsausbildung ist die Antwort einfach:
Es sollte keine staatliche Subventionierung der universitären Berufsausbildung
erfolgen; es besteht kein Unterschied zwischen einer universitären und einer
nichtuniversitären Berufsausbildung, der eine höhere Subventionierung der
universitären Berufsausbildung rechtfertigen würde.
Wenn der Staat die universitäre Ausbildung aus öffentlichen Mitteln
unterstützt, werden bei gegebenen Gesamtkosten der Universitätsausbildung die
privaten Kosten der Ausbildung gesenkt. Es werden mehr Studenten studieren. Die
vergrößerte Zahl der Akademiker trifft auf ein begrenztes Angebot von
hochdotierten Stellen. Ein Teil der Absolventen wird deshalb Stellen annehmen,
für die eine akademische Ausbildung eigentlich nicht erforderlich ist. Ein
Diplombetriebswirt übernimmt eine Tätigkeit in der Buchhaltung. Einige
Jahrzehnte zuvor hätte für eine solche Stelle die Mittlere Reife genügt. Nicht
akademisch ausgebildete Bewerber werden von Akademikern verdrängt. Die
Unternehmungen geben den höherqualifizierten Bewerbern auch dann den Vorzug,
wenn die volkswirschaftlichen Kosten des Studiums wesentlich höher sind als die
Aufwendungen für eine alternative betriebsinterne Schulung von Bewerbern 'on the
job'. Weder die Unternehmungen noch die Studenten haben die vollen Kosten der
Ausbildung zu tragen. Deshalb wird ein Studium auch dann gewählt, wenn die
Erträge aus dem Studium in keinem Verhältnis zu den Kosten des Studiums stehen.
Dies Argument gilt nicht nur für Buchhalter, sondern für alle praxisbezogenen
Studiengänge. Gäbe man den Studenten die staatlichen Aufwendungen, die für sie
aufgebracht werden, bar auf die Hand und ließe sie dann das Studium voll privat
bezahlen, so würden nur diejenigen ein Studium wählen, die die
Bildungsinvestition für sinnvoll erachten. Die anderen würden es vorziehen,
nicht zu studieren, weil die Kosten über den Erträgen liegen. Die Entscheidung,
nicht zu studieren, wäre volkswirtschaftlich sinnvoll. Durch eine staatliche
Subventionierung entsteht ein falscher Ausbildungsstand. Durch Senkung der
Ausbildungszahlen würden mehr Kosten gespart als Produktionswert verloren geht.
Die Subventionierung der universitären Berufsausbildung kommt drei Gruppen
zugute: Erstens den Akademikern, für die die privaten Ausbildungskosten gesenkt
werden, zweitens den Unternehmungen, die sich einem vergrößerten Angebot
hochqualifizierter Bewerber gegenübersehen, und drittens den Konsumenten, für
die sich Preise von Produkten senken, welche zu ihrer Herstellung viel
Akademikerarbeit benötigen. Aber alle drei Effekte sind unerwünscht:
Soweit die Subventionierung der Universitäten den Akademikern zu Gute kommt,
handelt es sich um eine Subventionierung der durch Intelligenz und Milieu
ohnehin Privilegierten aus allgemeinen Steuermitteln. Dies läßt sich aus
Gerechtigkeitsüberlegungen heraus kaum vertreten. Soweit die Subventionierung
den Unternehmungen zu Gute kommt, macht sie Akademikerarbeit oder
Akademikerqualifikation zu billig und führt dazu, daß Akademiker auch für
Tätigkeiten eingesetzt werden, für die sie überqualifiziert sind. Dies ist eine
Verschwendung, die niemandem zu Gute kommt. Soweit die Subventionierung zur
Senkung von Preisen solcher Produkte führt, die viel Akademikerarbeit erfordern,
lenkt dies die Nachfrage in unerwünschte Weise auf diese Produkte. Wenn z.B. ein
technisches Gerät (mit viel Akademikerarbeit) unsubventioniert genau so teuer
ist wie ein Urlaub (mit viel Dienstleistungen von Nichtakademikern), so wird der
Marktpreis des technischen Produkts geringer sein, da hier Subventionen für die
Akademiker einfließen, nicht aber beim Urlaub. Ein Nachfrager, der bei gleichem
Preis von technischem Produkt und Urlaub den Urlaub vorziehen würde, könnte nun
durch den geringeren Preis des technischen Produkts veranlaßt werden, das
technische Produkt zu kaufen. Dies wäre volkswirtschaftlich schlecht, denn die
volkswirtschaftlichen Kosten des Urlaubs sind gleich denen des technischen
Produkts; der Urlaub wird aber vorgezogen, also sollte er auch gewählt werden.
Der Subventionsaufwand ist größer als der Subventionsertrag. Die
Subventionierung der Universitätsausbildung, soweit sie sich auf Güterpreise
auswirkt, verzerrt die Konsumentscheidungen in unerwünschter Weise.
Als Schlußfolgerung ergibt sich, daß im Fall einer reinen Berufsausbildung
eine staatliche Beihilfe zur Ausbildungsfinanzierung nicht angebracht ist.
Wichtig wäre dann, den Studenten die Möglichkeit zu bieten, über Kreditaufnahme
ihr Studium selbst zu finanzieren. Dies ist in Hinsicht auf die Studenten, die
ansonsten aus finanziellen Gründen auf ein Studium verzichten müßten, von
besonderer Bedeutung. Da der Erfolg des Studiums ungewiß ist, liegt es nahe, die
Finanzierung mit einer Versicherung zu verknüpfen, etwa in der Form, daß die
Rückzahlung in Abhängigkeit vom späteren Einkommen erfolgt, etwa nach dem
Schema, daß pro Jahr Universitätsstudium ein gewisser Prozentsatz der
Einkommenssteuer als Akademikerzuschlag erhoben wird. Die 'Großverdiener' müßten
dann viel zurückzahlen, die 'Kleinverdiener' weniger. Neuere Vorschläge greifen
diese alte - und im Rahmen einer berufsorientierten Universitätsausbildung sehr
sinnvolle Idee - einer 'Akademikersteuer' in verschiedener Weise auf.
Rein wissenschaftliche Ausbildung
Als nächstes sei der andere ebenso hypothetische Extremfall betrachtet, daß
das Universitätsstudium allein wissenschaftlich orientiert ist, ohne jede
Konsequenz für das spätere Einkommen. Ein solches Studium kann sinnvoll sein.
Ein neuer mathematischer Satz, eine neue philosophische Konzeption, eine
fundamentale Aufarbeitung der Geschichte, eine neue paläontologische Entdeckung
- alles dies sind Beiträge zur Entwicklung der Kultur einer Gesellschaft (und
der Menschheit) die für die Gesellschaft von großer Bedeutung sind. Sie haben
zwar keinen Marktwert, aber sie nutzen sich niemals ab und bilden den
Ausgangspunkt für weitere Entwicklungen. Hier geht es um das Selbstverständnis
einer Gesellschaft und um die Reflexion über die Grundlagen menschlicher
Existenz. Aber auch viele 'angewandte' Erkenntnisse, die der Allgemeinheit
dienen, können nicht über den Markt vermittelt werden. Ein volkswirtschaftliche
Erkenntnis, eine pädagogische Einsicht, ein überzeugender juristischer Schluß,
ein mathematisches Verfahren - all dies läßt sich nicht patentieren, obgleich
der gesellschaftliche Nutzen außerordentlich groß sein kann. Insoweit
gesellschaftlicher Nutzen aus diesen Tätigkeiten zu erwarten ist, ist eine
öffentliche Finanzierung sinnvoll und geboten.
Man kann sich nun ein Studium vorstellen, das keinerlei Berufsrelevanz hat.
Vom Studenten eines solchen Faches ist nicht zu erwarten, daß er die
Wissenschaft voranbringt. Vielmehr wird er im Laufe seines Studiums gerade so
weit gebracht, daß er neuere Forschungsarbeiten lesen kann und ein eigenes
Forschungsprojekt beginnen könnte.
Ein solches rein akademisches Studium wäre nur in dem Maße gesellschaftlich
sinnvoll, wie es die Ausbildung des Forschernachwuchses zum Ziel hätte. Die
Sinnhaftigkeit der rein akademischen Forschung überträgt sich auf das
forschungsorientierte Studium. Das heißt nicht, daß alle Absolventen in die
Forschung übernommen werden müßten, denn bei den meisten Studierenden wird sich
erst im Laufe des Studiums herausstellen, ob sie für wissenschaftliche Forschung
geeignet sind. Ein Argument für eine rein akademische Ausbildung liegt in ihrer
Bedeutung für die Aufrechterhaltung einer Forschungskultur. Dies rechtfertigt
staatliche Förderung.
Darüber hinaus ist auch denkbar, daß ein rein akademisches Studium insofern
für die Allgemeinheit von Bedeutung ist, als es einen wichtigen Beitrag zur
Aufrechterhaltung eines kulturellen Milieus liefert. Es mag angenehmer sein, in
einer Gesellschaft von Menschen mit geistigen Interessen zu leben als zum
Beispiel in einer Gesellschaft mit rein materieller Orientierung. In dem Maße,
wie die wissenschaftliche Ausbildung zur Qualität einer Gesellschaft beiträgt,
verdient sie staatliche Förderung. Ein zweites Argument für eine rein
akademische Ausbildung liegt in der kulturellen Bedeutung einer solchen
Ausbildung. Auch dies rechtfertigt staatliche Subventionierung.
Berufsausbildung und wissenschaftliche Ausbildung zugleich
Eine einfache Schlußfolgerung aus dem bisher dargelegten wäre, daß die
öffentliche Subventionierung der Universitätsausbildung nur in dem Umfange zu
rechtfertigen ist, wie sie dem Allgemeininteresse dient. Alles, was sich im
Markt in Einkommen umsetzen läßt, verdient keine öffentliche Unterstützung. Dies
soll im folgenden kurz erläutert werden.
Im Universitätsstudium sind die beiden Aspekte, Berufsausbildung und
wissenschaftliche Ausbildung, untrennbar miteinander verflochten. Die
akademische Lehre hilft den Professoren, wissenschaftliche Fragestellungen zu
klären und bietet damit eine wesentliche Grundlage für die Forschung. Zugleich
ist eine rein wissenschaftliche Ausbildung oft zugleich die beste
Berufsausbildung. Wie stellt sich die Finanzierungsproblematik im Fall einer
solch engen Verknüpfung der beiden Aspekte?
Sei einmal angenommen, daß eine rein wissenschaftliche Ausbildung zugleich
die beste Berufsausbildung ist. In diesem Fall wird in einem privaten
Universitätssystem rein wissenschaftliche Ausbildung als Berufsausbildung
angeboten werden. (Diese Entwicklung gibt es tatsächlich bei den bedeutenderen
privaten Business Schools überall auf der Welt.) Als Nebeneffekt ergeben sich
neue Forschungsergebnisse und ein Beitrag zur kulturellen Entfaltung einer
Gesellschaft. Der volkswirtschaftliche Nutzen einer solchen Ausbildung
überschreitet den markt- und einkommensmäßigen Nutzen gerade um den Teil, der
nicht marktmäßig zu realisieren ist und sich nicht in Einkommen umsetzt. In
diesem Ausmaß ist eine öffentliche Subventionierung geboten.
Der andere denkbare Fall wäre, daß die Berufsausbildung die Forschung
erleichtert. In diesem Fall würde der Ertrag der Berufsausbildung sich aus dem
privaten Ertrag, wie er sich in höheren Einkommen niederschlägt, und der
Ausstrahlung auf die Forschung zusammensetzen. Der private Teil kann dann privat
finanziert werden. Darüber hinaus müßte öffentlich in dem Maße subventioniert
werden, wie der Markt günstige Auswirkungen auf die Forschung und
wissenschaftliche Kultur nicht honoriert.
Letztlich ergibt sich die klare Folgerung, daß eine öffentliche Finanzierung
der Universitätsausbildung nur in dem Maße gerechtfertigt ist, wie sie sich
nicht in Berufsqualifikation, Produktionszuwächse und Einkommen ummünzen
läßt. Diese Position steht im Widerspruch zur Betonung von Praxisnähe im
Studium, wie sie allenthalben geäußert wird, auch und gerade von
Interessengruppen, die ansonsten marktwirtschaftliche Standpunkte vertreten. Es
ist klar, daß die Unternehmungen eine staatlich finanzierte Berufsausbildung
wünschen, denn das spart Kosten. Eine solche Entwicklung führt aber zu
schädlichen Preisverzerrungen und zu nicht sinnvollem Einsatz von Akademikern in
den Betrieben. Wenn 'der Markt' eine bestimmte Ausbildung 'verlangt', ist dies
also ein Hinweis darauf, daß keine öffentlichen Mittel in diese
Ausbildungsgänge gesteckt werden sollten. Die Berufschancen der Absolventen in
der Privatwirtschaft sind kein Argument für den verstärkten Ausbau
entsprechender Studiengänge an öffentlichen Universitäten. Forderung, daß das
Hochschulstudium wesentlich berufsbezogen sein müsse, entpuppt sich so letztlich
als Artikulation wirtschaftlicher und politischer Interessen, die eine
Subventionierung bestimmter Wirtschaftszweige, Tätigkeitsfelder oder
Personengruppen bezwecken - letztlich zu Lasten der Allgemeinheit.

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